Markteintritt USA: Steuerliche Überlegungen

Was Unternehmer aus Deutschland, Österreich & der Schweiz vor der Expansion in die USA über das US-Steuerrecht wissen sollten

US-Bürger bezahlen an den Staat eine Körperschaft- oder Einkommensteuer (auf ihr weltweites Einkommen und Gewinne). Für die Einkünfte von Nicht-US-Unternehmen gelten bestimmte Ausnahmen. Zu den sogenannten Residents zählen natürliche Personen (US-Bürger und Nicht-US-Bürger – Resident Aliens), in den USA gegründete Kapitalgesellschaften sowie Trusts und Nachlässe, die einen Ansässigkeitstest erfüllen.

Die Einkommensteuer auf Bundesebene wird nach den Bestimmungen des Internal Revenue Code von 1986 in seiner geänderten Fassung und den vom US-Finanzministerium erlassenen Einkommensteuerverordnungen erhoben. Sogenannte Non-Residents, die in den USA ein Gewerbe betreiben, vor Ort arbeiten oder Einkünfte aus anderen US-Quellen beziehen, unterliegen ebenfalls der US-Einkommensteuer.

Die meisten US-Bundesstaaten erheben außerdem Körperschaft- und Einkommensteuern auf Unternehmen und natürliche Personen, die in dem jeweiligen Bundesstaat ansässig sind oder dort eine Geschäftstätigkeit ausüben. Andere Staaten besteuern andere Aktivitäten. So gibt es z.B. in Nevada zwar keine Körperschaftsteuer für vor Ort tätige Businesses, dafür werden aber Einnahmen aus Glücksspiel und ähnlichen extra besteuert; Florida kennt keine Einkommensteuer für natürliche Personen, hat dafür aber eine Körperschaftsteuer. Dementsprechend müssen alle US-Staaten aus steuerlicher Sicht gesondert betrachtet werden.

Hier finden Sie die 10 beliebtesten US-Staaten für ausländische Direktinvestitionen.

Alles rund um die Besteuerung von Unternehmen und natürlichen Personen in den USA finden Sie hier und in unserem US-Steuer Leitfaden für Einsteiger und im Leitfaden zur USA Einkommensteuer.

Generell wird die steuerliche Einstufung eines Unternehmens als Kapital- oder Personengesellschaft auf Bundesebene auch für die Einkommensteuer in den einzelnen Bundesstaaten berücksichtigt. Einkommensteuerpflichtige Einkünfte werden dabei auf ähnliche Weise besteuert. Die meisten US-Staaten berechnen die Steuern auf Basis des Bruttoeinkommens nach Abzug der bundesweiten Einkommensteuer. Die genaue Berechnung und etwaige Abzüge unterscheiden sich aber von Bundesstaat zu Bundesstaat und sollten deshalb stets im Einzelfall betrachtet werden.

Der Internal Revenue Code erhebt zudem eine Quellensteuer auf Dividenden, Zinszahlungen, Mieten, Lizenzgebühren oder bestimmte andere Formen von Bruttoeinkünften von Non-Residents, die nicht unmittelbar mit einem US-Gewerbe oder -Geschäft in Verbindung stehen. Verantwortlich für die Einbehaltung und Abführung dieser Steuer auf Non-Residents ist die zahlende US-Seite. In manchen Fällen muss auch der nicht in den USA ansässige Empfänger selbst US-Einkommensteuererklärungen über die Einkünfte einreichen. Die US-Quellensteuergesetze in Bezug auf Zahlungen an Non-Residents sind komplex.

Die USA verfügen über viele Einkommensteuerabkommen, die den Quellensteuersatz für bestimmte Einkünfte verringern oder aufheben können. Beispielsweise zwischen den USA und Großbritannien gibt es keine Quellensteuer auf die meisten grenzüberschreitenden Zins- und Lizenzgebührenzahlungen und der Steuersatz auf Dividenden ist auf 0, 5 oder 15% gesenkt.

Auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Umsatz- oder Grundsteuer für Unternehmen und Privatpersonen. Dafür werden gezielte Verbrauchsteuern auf die Herstellung, den Vertrieb bzw. den Verkauf bestimmter Produkte innerhalb der USA erhoben, wie z.B. auf Alkohol und Schusswaffen.

Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es in den meisten Staaten eine sogenannte Sales Tax in unterschiedlicher Höhe. In bestimmten Fällen gilt diese auch für immaterielle Güter sowie auf bestimmte Dienstleistungen. Die jeweiligen Nexus-Gesetze werden von den einzelnen Staaten selbst festgelegt.

Darüber hinaus kommen praktisch in allen US-Bundesstaaten jährliche Grundsteuern für Immobilien und Gewerbe auf lokaler Ebene hinzu. Viele lokale Gebietskörperschaften erheben außerdem Grundsteuern auf das Sacheigentum von Unternehmen. In einigen Staaten, in denen Immobilien oder bestimmte gewerbliche Aktivitäten eine wichtige Einnahmequelle darstellen, können zusätzlich spezifische Steuern, wie z.B. Grunderwerbsteuern, erhoben werden.

Rechtssystem

Das Rechtssystem der USA basiert im Allgemeinen auf dem sogenannten Common Law-Prinzip. Dabei erlässt die Bundesregierung ausschließlich bundesweite Gesetze. Zusätzlich legen die einzelnen Bundesstaaten ihre eigene Gesetze fest. Während der Bund beispielsweise den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Vereinigten Staaten regelt, gelten die Gesetze der Bundesstaaten nur vor Ort. So kommen z.B. bei Unternehmensgründung und -auflösung sowie hinsichtlich der Eigentumsrechte von Unternehmen und Einzelpersonen mit lokalem Wohnsitz das Recht des jeweiligen Bundesstaates zur Anwendung.

Steuerbehörden

Das Steuersystem auf Bundesebene wird in den USA von der Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) verwaltet. Verwaltung von Einkommensteuern und Sales Tax der einzelnen Bundesstaaten liegen bei den Steuerbehörden vor Ort. Sie haben unterschiedliche Bezeichnungen, werden jedoch allgemein unter dem Begriff Finanzministerium zusammengefasst.

Zur Veranschaulichung als Beispiel ein Unternehmen oder eine Privatperson mit Wohnsitz in New York City: Während die IRS die Einkommensteuer auf Bundesebene einzieht, geht die Einkommensteuer bzw. die Sales Tax oder andere Steuern des Bundesstaates an das New York Department of Taxation and Finance. Viele Finanzämter erheben zusätzlich verschiedene Steuern im Auftrag der lokalen Gebietskörperschaften und leiten die Einnahmen an die jeweiligen Gemeinden weiter.

Rechtsformen

Gründung, Organisation und Verwaltung von Unternehmen – egal welcher Rechtsform – hängen in den USA von den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates ab. Ist eine Gesellschaft in mehreren US-Staaten tätig, unterliegt sie nicht nur den Gesetzen des Gründungsstaates, sondern auch jedes anderen Bundesstaates. 

In allen Staaten gehören zu häufigsten Unternehmensformen die sogenannte Corporation, die Limited Liability Company, kurz LLC, und die Partnership (General oder Limited). Vielerorts gibt es bestimmte Varianten der genannten Rechtsformen möglich wie z.B. die Limited Liability Partnership. Obwohl zu geschäftlichen Zwecken in den USA auch die Gründung einer Treuhandgesellschaft möglich wäre, empfiehlt sich dies aufgrund einer Reihe komplexer Sachverhalte in der Regel nicht.

Partnerships

Partnerships nach einzelstaatlichem Recht (unabhängig davon, ob es sich um eine General, Limited oder Limited Liability Partnership handelt) werden hinsichtlich der US-Bundeseinkommensteuer in der Regel als steuertransparente bzw. "pass-through"-Gesellschaft angesehen. Während solche Unternehmen zwar dazu verpflichtet sind, jährliche Steuererklärungen bei der IRS (und in den meisten Bundesstaaten) einzureichen, obliegt es den Partnern selbst, Einkünfte, Gewinne, Verluste, Abzüge und Gutschriften auf Bundes- und bundesstaatlicher Ebene zu versteuern. Hier finden Sie mehr zur Besteuerung der LP.

Eine in den USA tätige Partnership, die nach dem Recht eines Bundesstaates gegründet wurde, kann einen oder mehrere Non-Resident (d. h. Nicht-US-) Partner haben. Nicht in den USA ansässige Partner unterliegen dabei komplexen US-Quellensteuervorschriften bei der Einkommensausschüttung und im Falle eines Anteilsverkaufs etwaigen Einkommensteuerabkommen, die die steuerliche Behandlung solcher Zahlungen in den USA regeln. Lesen Sie hier näheres zur Besteuerung Ihres US-Unternehmens an Ihrem Wohnsitzstaat.

Corporations

Corporations werden nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates gegründet. In allen Bundesstaaten haften die Aktionäre generell nicht für etwaige Schulden der Gesellschaft. Corporations können flächendeckend schnell (oft innerhalb eines Tages) gegründet werden, indem man bei der zuständigen staatlichen Behörde die Gründungsurkunde einreicht und eine staatliche Gebühr bezahlt. Unabhängig davon, in welchem Bundesstaat die Gesellschaft gegründet wurde, besteht eine Einkommensteuerpflicht auf Bundesebene. Oft basiert die Wahl der Rechtsform auf den Gesetzen des jeweiligen Staates und deren Auswirkungen auf die gewünschte interne Struktur der Gesellschaft.

Für Bundes- bzw. bundesstaatliche Steuern gelten Corporations nicht als "pass-through"-Instanz. Stattdessen werden sämtliche Gewinne bzw. Einkünfte sowie an Aktionäre ausgeschüttete Einkommen auf Unternehmensebene besteuert. Diese Gesellschaften werden als C-Corporations bezeichnet. C-Corporations unterliegen damit einer Art Doppelbesteuerung. Besteuert werden nicht nur die Gewinne des Unternehmens beim Bund sowie etwaige bundesstaatliche Einkommensteuern, sondern auch sämtliche danach ausgeschütteten Dividenden oder Rückzahlungen an Anteilseigner, die deren Investition in die Corporation übersteigen.

Im Gegensatz zu C-Corporations erlaubt der Internal Revenue Code bestimmten Anteilseignern (in der Regel natürlichen Personen, die US-Bürger sind oder ihren Wohnsitz in den USA haben), eine Corporation zu gründen, die auf Bundesebene als "pass-through” Gesellschaft behandelt wird. Diese Durchgangskörperschaften, sogenannte “pass-through entities” werden als S-Corporations bezeichnet. Ähnlich wie andere "pass-through entities" unterliegt eine S-Corporation nicht der Bundeseinkommensteuer auf Ebene der Gesellschaft. Sämtliche Erträge und Gewinne sowie Verluste, Abzüge und Gutschriften werden direkt an die Anteilseigner weitergegeben, die diese Posten in ihren persönlichen Steuererklärungen angeben müssen. Im Gegensatz zu Personengesellschaften müssen S-Corporations diese Posten jedoch anteilig an ihre Anteilseigner weitergeben und sind daher in ihrer steuerlichen Behandlung weniger flexibel als andere "pass-through entities" wie z.B. staatliche Personengesellschaften und LLCs (siehe unten), die für Zwecke der Bundeseinkommensteuer als Personengesellschaften besteuert werden. Trotz ihrer steuerlichen Transparenz behalten S-Corporations den gleichen Haftungsschutz wie andere Corporations. Die Steuergesetze für S-Corporations auf Bundesebene sind komplex und nicht alle Bundesstaaten erkennen ihren “pass-through”-Charakter an.

Wie Partnerships dürfen auch in den USA tätige Corporations einen oder mehrere nicht ansässige Aktionäre haben. Ausländische Anteilseigner einer inländischen C-Corporation unterliegen bei Einkommensausschüttung den US-Quellensteuervorschriften, vorbehaltlich einer Reduzierung oder Aufhebung im Rahmen eines anwendbaren Einkommensteuerabkommens.

Limited Liability Companies

Alle US-Bundesstaaten erlauben die Gründung einer Limited Liabililty Company (LLC). Wie auch andere Gesellschaften kann eine LLC schnell gegründet werden, normalerweise innerhalb eines Tages. Sie schützt die Gesellschafter und deren Privatvermögen im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Auflösung der LLC und ist bzgl. der Haftung mit einer Corporation vergleichbar. Eine LLC mit mehr als einem Gesellschafter wird hinsichtlich der Bundeseinkommensteuer (und in der Regel auch der bundesstaatlichen Einkommensteuer, was jedoch immer überprüft werden sollte) immer wie eine Partnership behandelt – es sei denn, man entscheidet sich für die Einstufung als C-Corporation.  Dementsprechend zählt sie wie die Partnership zu den "pass-through entities" und vermeidet so die Doppelbesteuerung, die mit der C-Corporation verbunden ist. Näheres zur Besteuerung Ihres US-Unternehmens an Ihrem Wohnsitzstaat lesen Sie hier. Eine LLC mit nur einem Gesellschafter, die sogenannte Single Member LLC, wird als “Disregarded Entity” bezeichnet. Sie wird steuerrechtlich zwar erfasst, für die meisten Steuerzwecke aber ignoriert (vorausgesetzt, die LLC wird nicht als C-Corporation behandelt).

Ausländische Gesellschaft (mit oder ohne US-Niederlassung)

Eine ausländische Gesellschaft, die in den USA tätig ist, unterliegt der Steuer auf das daraus entstandene Bruttoeinkommen. Die Feststellung, ob eine geschäftliche Tätigkeit steuerpflichtig ist, kommt auf die jeweilige Situation an und ist sehr spezifisch. Grundsätzlich hängt dies nicht davon ab, ob es eine Niederlassung in den Staaten gibt.

Ist die ausländische Gesellschaft in einem Land ansässig, mit dem die USA ein Besteuerungsabkommen geschlossen haben, ist sie generell von der US-Einkommensteuer auf ihre Unternehmensgewinne befreit. Dies gilt nicht, wenn die Gewinne durch eine Betriebsstätte in den Staaten erzielt wurden.

Ein ausländisches Unternehmen, das der US-Körperschaftsteuer unterliegt (weil es in den Staaten ein Gewerbe betreibt, eine Niederlassung hat und die Vorteile eines US-Einkommensteuerabkommens in Anspruch nehmen kann), muss außerdem Branch Profits Tax bezahlen (siehe Details unten).

Wie bereits erwähnt, erhebt der Internal Revenue Code eine Quellensteuer in Höhe von 30% (Reduzierung oder Wegfall je nach Abkommen möglich) auf Zahlungen an nicht in den USA ansässige, natürliche Personen und US-Einkünfte ausländischer Unternehmen, die nicht "effektiv" mit einem US-Geschäft in Verbindung stehen. Der Zahler auf US-Seite (z.B. eine Corporation, die Dividenden an einen ausländischen Anteilseigner ausschüttet oder eine LLC, die Ausschüttungen an einen oder mehrere ausländische Gesellschafter vornimmt) muss den entsprechenden Betrag einbehalten und die Steuer an die IRS abführen.

Finanzierung eines Tochterunternehmens

Eigenkapitalfinanzierung

Einlagen gegen Aktien

Geleistete Zahlungen bzw. Einlagen in das Kapital einer Gesellschaft im Tausch gegen Aktien werden hinsichtlich der Bundeseinkommensteuer nicht zum Bruttoeinkommen gerechnet. Bareinlagen gegen Aktien sind im Allgemeinen für den Aktionär nicht steuerpflichtig. Dasselbe gilt für Sacheinlagen, wenn der Aktionär nach der Transaktion die Mehrheit der Gesellschaftsanteile besitzt.

Einlagen ohne Übernahme zusätzlicher Aktien

Je nach den Umständen kann die Gesellschaft im Austausch für die Einlage auch keine Aktien an den Aktionär ausgeben.

Ausschüttungen

Ausschüttungen an einen Aktionär werden in der Regel als Dividende besteuert, soweit die Gesellschaft entweder laufende oder angehäufte “Gewinne und Erträge” hat. Alles, was die laufenden und angehäuften Erträge und Gewinne der Gesellschaft übersteigt, wird als nicht steuerpflichtige Kapitalrückzahlung in Höhe der Aktienbeteiligung des Aktionärs oder als Gewinn aus dem Verkauf oder einer anderen Veräußerung der Aktien behandelt. Da Non-Residents die Gewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen nicht in den USA versteuern müssen (es sei denn, die Gesellschaft ist eine US-Immobilienholding), unterliegen Ausschüttungen an nicht in den USA ansässige Anteilseigner häufig keiner amerikanischen Besteuerung, auch wenn diese für einen in den USA ansässigen Aktionär zu einem steuerpflichtigen Gewinn führen würden.

Fremdkapitalfinanzierung

Auswirkungen der Quellensteuer

Vorbehaltlich bedeutender Ausnahmen für Portfoliozinsen und Bankeinlagenzinsen unterliegen Zinserträge, die eine ausländische Person aus US-Quellen erhält und die nicht tatsächlich mit der Ausübung eines US-Gewerbes oder -Geschäfts verbunden sind, einer Quellensteuer von 30%. Wie bereits erwähnt, kann der Quellensteuersatz im Rahmen eines anwendbaren Einkommensteuerabkommens reduziert oder aufgehoben werden. So fällt beispielsweise durch ein Abkommen zwischen Kanada und den USA die Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zinszahlungen (mit Ausnahme von Beteiligungszinsen) weg.

Unterkapitalisierung

Inländischen Unternehmen ist es gestattet, Gelder zu leihen (unabhängig davon, ob sie von nahestehenden Parteien oder Drittparteien stammen), ohne dass diese steuerlich zum Bruttoeinkommen gezählt werden. Außerdem hat die vollständige Rückzahlung des Kapitalbetrags solcher Schulden keine steuerlichen Folgen in den USA. Zinszahlungen unterliegen beim Empfänger der Einkommensteuer (oder der Quellensteuer bei Non-Residents, die nicht als in einem US-Gewerbe oder -Geschäft tätig gelten). Abhängig von den gesetzlichen Beschränkungen kann der Zahler in der Regel laufenden Zinsabzüge geltend machen oder in bestimmten Fällen Zinszahlungen kapitalisieren.

Die Einstufung der Mittelverwendung durch den Steuerzahler als Fremd- oder Eigenkapital, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext, bereitet der IRS große Sorgen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich zu diesem Thema eine umfangreiche Rechtsprechung im Common Law sowie in Form von gesetzlichen und behördlichen Maßnahmen herausgebildet. In diesem Bereich ist die Unterkapitalisierung eines angeblichen ausländischen oder inländischen Kreditnehmers im Verhältnis zu den aufgenommen Schulden, ein Faktor, den die IRS und die Gerichte als Indiz dafür ansehen, dass ein Schuldpapier eher mit Eigenkapital vergleichbar ist. In Kombination mit anderen Faktoren führt dies unter Umständen zur Umwandlung von Schuldpapieren für Steuerzwecke in Eigenkapital. Das hat unter anderem den Verlust von Abzügen für die Finanzierung zur Folge.

Es gibt keine objektiven Maßstäbe dafür, was einen unterkapitalisierten Kreditnehmer für diesen Zweck ausmacht. Die Steuerzahler achten jedoch sehr darauf, ihre Eigen- oder Fremdfinanzierung ordnungsgemäß zu decken, um diese Probleme zu vermeiden.

Stempelsteuer

Die USA erheben keine Bundesstempelsteuer auf Fremd- oder Eigenkapitalfinanzierungen.

Körperschaftsteuer

Einkommensteuersatz

Der Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene beträgt derzeit 21%. In den einzelnen Bundesstaaten unterscheidet er sich sehr stark. Einige Staaten erheben wie bereits erwähnt überhaupt keine Körperschaftsteuer.

Kapitalgewinne und -verluste

Während Kapitalgewinne für Corporations wie gewöhnliche Einkünfte besteuert werden, können Verluste mit Einschränkungen nur zum Ausgleich von Kapitalgewinnen in dem Jahr verwendet werden, in dem sie anfallen. Der überschüssige Kapitalverlust kann mit Einschränkungen auf die folgenden Jahre übertragen werden, um mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet zu werden. Der Internal Revenue Code schränkt die Verwendung von Kapitalverlusten (wie auch von Nettobetriebsverlusten) durch Corporations nach Kontrollübernahme der Gesellschaft ein.

Branch Profits Tax

Die Branch Profits Tax betrifft ausländische Unternehmen, die in den USA Handel oder Geschäfte betreiben. Sie beträgt 30% des "dividendengleichen Betrags" des jeweiligen Steuerjahrs. Diese Steuer kommt zur Körperschaftsteuer hinzu und wird auf das steuerpflichtige Einkommen erhoben, das tatsächlich in Verbindung mit dem US-Geschäft steht. Ausländische Gesellschaften unterliegen der Branch Profits Tax, wenn sie an einer Partnership, einem Trust oder einem Nachlass beteiligt sind, die bzw. der in den USA gewerblich tätig sind oder US-Einkünfte erzielen. Für die Branch Profits Tax gibt es ähnliche anwendbare Steuerabkommen zur Reduzierung bzw. Eliminierung wie für Dividenden.

Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens

Steuerliche Bemessungsgrundlage

Ein Körperschaftsteuerpflichtiger unterliegt der Steuer auf sein steuerpflichtiges Einkommen aus der Ausübung seiner Tätigkeit. Dazu zählt das Bruttoeinkommen abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben, auf die etwaige Gutschriften angewandt werden. 

Abzüge

Gewerbliche Steuerzahler können ihre "gewöhnlichen und notwendigen" Ausgaben absetzen. In der Regel müssen Investitionsausgaben auf Basis des zugehörigen Eigentums kapitalisiert werden und sind derzeit nicht abzugsfähig. Der Internal Revenue Code sieht jedoch bestimmte Ausnahmen von dieser Regel vor, wie z.B. Abschreibungsaufwand.

Einkommensteuererklärung

Inländische und ausländische Gesellschaften, die in den USA geschäftlich tätig sind oder die während des Steuerjahres bestimmte US-Immobilien veräußern, müssen eine jährliche Körperschaftsteuererklärung abgeben. Auch nicht in den Staaten ansässige, natürliche Personen und ausländische Unternehmen, die aufgrund eines US-Gewerbes oder einem Geschäft vor Ort einer Quellensteuer unterliegen, sind verpflichtet, Steuererklärungen auf Bundesebene für das Jahr der Einbehaltung abzugeben.

Körperschaftsteuererklärungen müssen in der Regel innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Steuerjahres der Gesellschaft eingereicht werden, um Strafen für verspätete Einreichung zu vermeiden. Für das laufende Jahr sind geschätzte Steuerzahlungen zu leisten. Die Zinsen auf nicht gezahlte Steuern sammeln sich ab dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung an.  Versäumt es eine ausländische Gesellschaft, eine Bundessteuererklärung abzugeben, kann dies dazu führen, dass keine Abzüge vom Bruttoeinkommen gemacht werden können.

Grenzüberschreitende Zahlungen

Transfer-Pricing

Die Regelungen des US-Verrechnungspreissystems entsprechen im Allgemeinen denen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), obwohl für die Übertragung von immateriellen Gütern besondere Bestimmungen für Lizenzgebühren gelten. Gemäß Abschnitt 482 des Internal Revenue Code kann die IRS eine Verrechnungspreiskorrektur für eine Transaktion zwischen verbundenen Parteien vornehmen, die bestimmte Bedingungen nicht erfüllt. US-Steuerzahler können mit erheblichen Strafen belegt werden, wenn die IRS feststellt, dass eine Verrechnungspreiskorrektur angemessen ist und der Steuerzahler nicht in der Lage ist, auf Anfrage zeitnahe Unterlagen zu den Transaktionen vorzulegen, die den Verrechnungspreisregeln unterliegen.

Quellensteuer auf ausländische Einkünfte

Zahlungen einer US-Person an einen Non-Resident (einschließlich nicht ansässige Partner und Anteilseigner) in Bezug auf bestimmte Arten von Zinszahlungen, Mieten, Lizenzgebühren, Dividenden, Management- und Verwaltungsgebühren unterliegen einer Quellensteuer von 30%. Dieser Satz kann jedoch im Rahmen eines anwendbaren Einkommensteuerabkommens reduziert werden. Auf Kapitalgewinne, die von einem Non-Resident erzielt werden, fällt in der Regel keine US-Quellensteuer an. Der Überschuss der Kapitalgewinne aus US-Quellen, der die Verluste aus US-Quellen übersteigt, muss allerdings mit US-Einkommensteuer (oft durch Quellensteuer) versteuert werden, wenn diese Gewinne einen tatsächlichen US-Bezug haben (hier einschließlich Kapitalgewinne aus dem Verkauf von US-Immobilien). Wenn der Non-Resident ansonsten für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Steuerjahres in den USA wohnt, fällt Quellensteuer an – außer die Gewinne sind durch ein anwendbares Einkommensteuerabkommen von der Steuer befreit. 

Multilaterales Instrument

Die USA haben das Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting (MLI), das der Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Doppelbesteuerungsabkommen dient, nicht unterzeichnet. Stattdessen kommen in den Staaten die Bestimmungen zur Beschränkung von Vergünstigungen in bestehenden Einkommensteuerabkommen und auf die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts zum Einsatz, um die Standards zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung umzusetzen.

Lohnsteuer (Payroll)

Einkommen- & Lohnsteuern durch US-Arbeitnehmer

US-Arbeitgeber, die Angestellten eine Vergütung zahlen, haben die damit verbundenen Einkommensteuern und Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einzubehalten und an die IRS abzuführen. Ist ein Arbeitnehmer in den USA und im Ausland sozialversicherungspflichtig, kann ein Sozialversicherungsabkommen die doppelte Besteuerung verhindern. Das gilt sowohl für amerikanische Arbeitgeber mit Angestellten außerhalb der USA als auch umgekehrt.

Arbeitslosenversicherung

Arbeitgeber sind außerdem dazu verpflichtet, vom Gehalt jedes Arbeitnehmers seinen Anteil für die Arbeitslosenversicherung auf Bundesebene einzubehalten und an die IRS abzuführen.

Lohnsteuern auf Eben der Bundesstaaten

Auch die Bundesstaaten erheben ähnliche Lohnsteuern auf das Einkommen sowie Arbeitslosenversicherung. Letztere behält auch hier der Arbeitgeber von den Gehältern der Arbeitnehmer ein.

Individuelle Einkommensteuer

Natürliche US-Steuerzahler unterliegen einer Einkommensteuer von bis zu 37% auf ihr weltweites Bruttoeinkommen abzüglich bestimmter zulässiger Abzüge und Gutschriften. 

Für natürliche Personen, die US-Bürger bzw. Residents sind (d.h. einen Wohnsitz in den USA haben) werden auf Kapitalgewinne aus Vermögenswerten, die länger als ein Jahr gehalten werden, Einkommensteuern von maximal 20% fällig. Kapitalverluste können mit Einschränkungen mit Gewinnen gegengerechnet werden. Unter Umständen betragen die Kapitalgewinne jedoch bis zu 28%, wenn als "Sammlerstücke" bezeichnete Güter (normalerweise Kunstwerke, Schmuck und ähnliche hochwertige persönliche Gegenstände) verkauft oder getauscht werden oder bis zu 25% des Gewinns aus bestimmten abschreibungsfähigen Immobilien. Einige Steuerzahler unterliegen außerdem einer Steuer von 3,8% auf ihr Nettoeinkommen. Dieses setzt sich aus Kapitalgewinnen und anderen Kapitalerträgen zusammen.

Indirekte Steuern

Steuer auf Waren und Dienstleistungen

Die USA erheben keine nationale Mehrwertsteuer oder Waren- bzw. Dienstleistungsteuer. Wie bereits erwähnt, gibt es jedoch bestimmte Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren, die in den Staaten hergestellt, vertrieben oder verwendet werden.

Harmonisierte Sales Tax

Es gibt keine einheitliche Umsatzsteuer. Jeder Bundesstaat genehmigt und erhebt seine eigene Sales und Use Tax auf Waren, die an Einwohner des jeweiligen Staates verkauft werden.

Grunderwerbsteuer

Auf Bundesebene gibt es keine spezielle Grunderwerbsteuer. Generell gilt jedoch, dass jeder Gewinn aus Grundstücksverkäufen zum Bruttoeinkommen auf Bundesebene zählt.

In einigen Bundesstaaten ist auf den Erwerb von Grundstücken eine Grunderwerbsteuer zu entrichten. In manchen ist diese unabhängig davon zu zahlen, ob es sich bei dem Erwerb um ein rechtliches oder ein wirtschaftliches Interesse an einer Immobilie handelt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen.

 

Mehr Informationen zum US Steuersystem finden Sie in unserem Leitfaden für Einsteiger und in unserer Kompakteinführung in das amerikanische Steuerrecht für europäische Unternehmer.

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